Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung:
Der abstrakte Begriff " Coaching " für sich allein kann frei verwendet werden - nicht
jedoch im Zusammenhang und im Sinne einer Tätigkeit, die gesetzlich geregelt ist.
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Coaching im Bereich... |
gesetzliche Bestimmung |
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Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, allgemeiner Fachverband des Gewerbes
adVantagePoint erfüllt die in Österreich geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für
„Unternehmensberatung“ und „Lebens- und Sozialberatung“.
Mediation:
Rechtsquelle: Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-
Gesetz – ZivMediatG), BGBl. I Nr. 29/2003 Verordnung des Bundesministers für Justiz
über die Ausbildung zum eingetragenen Mediator (Zivilrechts-Mediations-Ausbildungs-
verordnung – ZivMediat-AV), BGBl. II Nr. 47/2004.
Der Begriff:
Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: "eine auf Freiwilligkeit der
Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler
(Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien
systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung
ihres Konfliktes zu ermöglichen".
Mediation "in Zivilrechtssachen" (Zivilrechtsmediation ) ist Mediation zur Lösung von
Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind
(§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).
adVantagePoint Mediatoren erfüllen die Zulassungskriterien des Bundesministerium
für Justiz und sind als Zivilrechtsmediatoren eingetragen.
1. Vertragsgestaltung
1.1. Allen Vertragsleistungen der Firma adVantagePoint e.U. nachfolgend AVP genannt,
liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Der Vertragspartner, nach-
folgend Auftraggeber genannt, erkennt sie für den vorliegenden Vertrag an.
1.2. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und AVP über die beiderseitig
zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der
Schriftform. Aus dem Schweigen zu abweichenden Bedingungen darf nicht auf
Zustimmung von AVP geschlossen werden.
1.3. Ergänzend zum Vertragsabschluss gelten die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von AVP, die den Verträgen beigefügt werden.
1.4. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich
von AVP bestätigt.
1.5. Auch soweit Vertragsleistungen an einen Dritten erbracht werden, bestehen die
vertraglichen Verpflichtungen nur gegenüber dem Auftraggeber von AVP.
1.6. Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen von AVP werden erst mit
Vertragsabschluss verbindlich.
1.7. Der Abschluss des Coaching-Vertrages erfolgt durch Annahme eines schriftlichen
Angebots von AVP durch den Beratenen direkt oder im Unternehmensbereich durch
den Auftraggeber. In den Fällen, in denen Auftraggeber und Beratener verschiedene
Personen sind, besteht somit kein Vertragsverhältnis zwischen Coach und Beratenem,
unbeschadet der Verpflichtung des Coach zur bestmöglichen Betreuung des
Beratenen.
2. Leistungserbringung
2.1. AVP erbringt seine Dienstleistungen selbst oder durch unter Vertrag stehende
qualifizierte Poolpartner bzw. Kooperationspartner.
2.2. AVP erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Seminaren,
Trainings, Workshops, Moderation, Mediation, Coaching und Supervision.
2.3. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen
Vertrag zwischen Auftraggeber und AVP im Einzelnen festgelegt.
2.4. Nach Vertragsabschluss notwendige, d.h. für die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglichen Leistung erforderliche bzw. von AVP nicht zu vertretende
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, sind insoweit gestattet, als sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. AVP
wird den Kunden unverzüglich über die gegebenenfalls vorzunehmenden
Leistungsänderungen und Abweichungen in Kenntnis setzen.
2.5. Die im Vorfeld dem Kunden überstellten Musterangebote sind unverbindlich.
Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen behält sich
die AVP ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen, die aufgrund
des Verlaufs der Leistungserbringung erforderlich werden.
2.6. Der Auftraggeber informiert AVP vor und während der vereinbarten
Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und
Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson
wird vom Auftraggeber benannt.
2.7. Die AVP Maßnahmen finden, wenn nicht anders vereinbart, in den Trainings-
räumen des Auftraggebers statt. Workshops, Seminare und Coachings können nach
Vereinbarung und Bedarf auch in anderen Räumlichkeiten stattfinden. In diesem
Fall tritt adVantagePoint lediglich als Mittler für die Buchung der Hotelzimmer,
Seminarräume und Outdoor-Trainer auf. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem
Auftraggeber. Sämtliche Hotelkosten und Spesen für Verpflegung des/der Coach
bzw. Trainer sind vom Auftraggeber zu tragen und werden diesem direkt von
den Hotels verrechnet. Dasselbe gilt für Hotelstornogebühren.
2.8. Für die Arbeit mit Menschen gilt Vertraulichkeit. Eine Einzelbeurteilung von
Teilnehmern bzw. Mitarbeitern an den Auftraggeber findet nicht statt (es sei denn,
es handelt sich ausdrücklich um eine Assessment-Veranstaltung).
2.9. AVP übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für einen bestimmten Erfolg,
es sei denn, dass eine solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich
vereinbart ist.
2.10. Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet AVP im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften nur, wenn er oder sein gesetzlicher Vertreter oder sein
Erfüllungsgehilfe diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Dabei hat der Auftraggeber das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer groben
Fahrlässigkeit zu beweisen. Der Kunde hat etwaige Schäden, für die AVP
aufkommen muss, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
2.11. Soweit ein Kunde ein Seminar zur Weitergabe an Dritte bucht, verpflichtet sich
der Kunde, einen Haftungsausschluss gemäß dem Inhalt der AGB von AVP auch mit
den Dritten vertraglich zu vereinbaren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht
nach, hat er AVP von allen etwaigen Ansprüchen der Dritten im gleichen Umfange
freizustellen, wie bei Einbeziehung der AGB von AVP im Verhältnis AVP und Dritten.
2.12. Alle Übungen des Beratenen erfolgen freiwillig und auf seine eigene Gefahr.
Auftraggeber und Beratener erklären, ausreichend gegen Gesundheitsschäden
versichert zu sein, insbesondere im Rahmen der Sozialversicherung. Der Auftraggeber
stellt sicher, dass die Teilnahme des Beratenen an Übungen im Rahmen des
Arbeitsverhältnisses erfolgt, soweit dies gesetzlich möglich ist. Wenn kein
Versicherungsschutz besteht oder dieser nicht ausreicht, ist im Unternehmensbereich
eine Haftungsregelung zwischen Auftraggeber und Beratenem zu treffen, AVP haftet
dem Auftraggeber und Beratenen für keinerlei Personen- oder Sachschäden.
3. Honorare, Kosten, Zahlungsbedingungen
3.1. Das erste Kontaktgespräch durch AVP ist normalerweise unentgeltlich, es sei
denn, dass anderes vereinbart ist.
3.2. Für Seminare, Workshops oder Trainings wird ein Tages- oder Pauschalhonorar
vereinbart.
3.3. Für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die
gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, wird ein Honorar
gesondert vereinbart.
3.4. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der
Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots,
auditiven Fallstudien, Protokollen und der Aufwand von Materialien.
3.5. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet bzw. vom Auftraggeber
direkt mit dem Seminarhotel verrechnet. Kosten für die An- und Abreise müssen
gesondert vereinbart werden.
3.6. Alle Leistungen gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
3.7. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind innerhalb von 14 Tagen
ab Rechnungserhalt jeweils ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat sowie Mahnspesen verrechnet.
3.8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen
sind ausgeschlossen. Im Falle der Nichtzahlung ist der AVP von seiner Verpflichtung,
weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der
Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt.
4. Kündigung, Rücktritt, Leistungshindernisse
4.1. Der Vertrag endet automatisch, wenn AVP seine vertragsgemäßen Leistungen
erfüllt hat. Vor diesem Zeitpunkt kann ein Vertrag nur einvernehmlich oder aus
wichtigem Grund beendet werden. Als wichtiger Grund gilt, wenn eine der folgenden
Voraussetzungen bei der jeweils anderen Partei eintritt:
(1) Insolvenz, Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei.
(2) Verletzung oder Unvermögen der anderen Partei, ihren Zahlungs- oder sonstigen
Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.
Wenn ein Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig endet, ist AVP berechtigt, dem Kunden
den gesamten vereinbarten Preis abzüglich nicht erbrachter Leistungen, in Rechnung
zu stellen. Derartige in Rechnung gestellte Beträge sind sofort fällig.
Der Auftraggeber kann bis 14 Tage vor dem Maßnahmentermin geblockte Zeiten
absagen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht
sich AVP, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden
Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei
Absagen bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Leistungstermin 60 % des
vereinbarten Honorars, ab 14 Kalendertage vorher das volle vereinbarte Honorar
zu zahlen.
4.2. Der Rücktritt bzw. die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag der
Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktritts- bzw. Kündigungserklärung.
4.3. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, durch AVP nicht zu
vertretenden Hindernissen, entfällt die Leistungspflicht von AVP für die Dauer des
Bestehens des Hindernisses.
4.4. In diesem Fall ist AVP berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen, wenn die Nachholung der Leistung
unzumutbar ist. Schadensersatz kann der Kunde nur insoweit verlangen, als der
Schaden auf Verzug oder auf von AVP zu vertretender Unmöglichkeit beruht.
4.5. Im Unternehmensbereich besteht in der Regel ein Dreiecksverhältnis zwischen
Auftraggeber, Beratenem und Coach. Stört ein Teilnehmer wiederholt den Seminar-
ablauf bzw. Maßnahmenablauf und führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung
der gewünschten Ziele, so ist der Trainer oder Coach berechtigt, den betreffenden
Teilnehmer abzumahnen und im Wiederholungsfalle von der weiteren Teilnahme
auszuschließen, ohne dass sich daraus ein Rückerstattungsanspruch des Honorars
ergibt.
5. Urheberrechte, Geheimhaltung
5.1. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von AVP an den von diesem
erstellten Werken (Trainingsunterlagen, usw.). Eine Vervielfältigung und/oder
Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen
schriftlichen Einwilligung durch AVP.
5.2. AVP sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Recht nicht entgegen-
stehen.
5.3. AVP verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter
Vorgänge, die AVP durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt
geworden sind.
5.4. AVP ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet
AVP Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im
Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen,
getroffen worden sind.
5.5. AVP ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des
Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Sonstiges
6.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im
Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die Bedingungen mit einer
wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung
verfolgten Zweck am nächsten kommt.
6.2. Für diese Bedingung und seine Durchführung gilt ausschließlich österreichisches
Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
6.3. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechts, auch
wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Korneuburg.
Stand: Jänner 2010
adVantagePoint e.U. · Unternehmenscoaching · Individualcoaching · +43 (0)1·997 10 30 0
Anton Krieger Gasse 53-57 / 8 · 1230 Wien · Firmensitz: Falkenstein
Firmenbuch: Handelsgericht Korneuburg FN 298420 d · UID-Nr.: ATU65407455
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